Rürup-Rente: Die private Altersvorsorge mit dem größten Steuervorteil

  • Beiträge in der Steuererklärung geltend machen
  • Jährlich steigt der steuerlich absetzbare Anteil
  • Ab 2025 100% anrechnen lassen
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Keine andere private Altersvorsorge bietet Ihnen einen besseren Steuervorteil als die Rürup-Rente. Derzeit können Sie mit ihr über 85 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung absetzen. Ab 2025 sind sogar 100 Prozent möglich. Zusätzlich steigt der Maximalbetrag, der steuerlich berücksichtigt wird, regelmäßig an.

Das Wichtigste in Kürze

Die enormen Steuervorteile für Sparer sind das Hauptargument für die Rürup-Rente.

2021 können Sie Beiträge in Höhe von bis zu 25.787 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend machen, von denen das Finanzamt 92 Prozent, also 23.724 Euro anerkennt. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe.

Der absetzbare Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent an, sodass Sie ab diesem Zeitpunkt voll vom Steuervorteil profitieren.

Wachsende Steuervorteile der Rürup-Rente

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Derzeit können Sie 92 Prozent der jährlich eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Jahr für Jahr erhöht sich der Prozentsatz um zwei Prozent. Spätestens 2025 werden Ihre Altersvorsorgebeiträge somit komplett berücksichtigt.

Seit 2015 steigt zudem der Höchstbetrag, der in Ihre Rürup-Rente fließen kann. Jahrelang war dieser auf 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro pro Jahr für Ehepaare gedeckelt. Nun ist der Maximalbetrag an die Entwicklung der Grenzwerte für die knappschaftliche Rentenversicherung (West) gekoppelt. Diese steigen in der Regel Jahr für Jahr, sodass besonders Gutverdiener die Steuervorteile der Rürup-Rente immer besser ausschöpfen können.

So viel Geld können Sie maximal mit Ihrer Steuererklärung absetzen:

JahrMaximalbetragVom Finanzamt berücksichtigt
201723.362 Euro84 Prozent = 19.624 Euro
201823.712 Euro86 Prozent = 20.392 Euro
201924.305 Euro88 Prozent = 21.388 Euro
202025.046 Euro90 Prozent = 22.541 Euro
202125.787 Euro92 Prozent = 23.724 Euro

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Selbst wenn Sie nicht jedes Jahr den finanziellen Spielraum haben, die steuerlichen Vorteile der auch als Basisrente bekannten staatlich geförderten Altersvorsorge voll auszuschöpfen, profitieren Sie von den Vorzügen der Rürup-Rente.

Zahlen Sie beispielsweise jeden Monat 150 Euro ein, summieren sich Ihre Beiträge auf 1.800 Euro im Jahr. Davon berücksichtigt das Finanzamt 1.548 Euro bei der Steuer. Wie hoch am Ende Ihre Steuererstattung ist, entscheiden unter anderem Ihr persönlicher Steuersatz und das zu versteuernde Einkommen.

Wo tragen Sie die Beiträge zur Rürup-Rente in der Steuererklärung ein?

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Im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung können Sie die Rürup-Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Klicken Sie dazu das entsprechende Feld in Ihrer Steuererklärung an und füllen Sie anschließend das Formular zum „Vorsorgeaufwand“ aus. Unter „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“ tragen Sie dann Ihre geleisteten Zahlungen ein. In der Regel erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine jährliche Beitragsbescheinigung, aus der Sie die Summe entnehmen können.

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Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören nicht nur die Beiträge für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Auch die Rentenbeiträge setzen Sie hier steuerlich ab. Diese werden ebenfalls zum Höchstbetrag gezählt.

Besteuerung der Rente

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Während ein Großteil Ihrer Beiträge in der Ansparphase nicht versteuert wird, fallen auf die monatlichen Rentenzahlungen wie bei der gesetzlichen Rente im Alter Steuern an. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung klingt zunächst wie ein Nachteil. Allerdings haben Sie im Alter wahrscheinlich einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz als zu der Zeit, in der Sie erwerbstätig waren.

Die Höhe der Besteuerung hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. 2021 müssen beispielsweise 81 Prozent der Rente versteuert werden. Dieser Wert wird Jahr für Jahr angepasst, bis ab 2040 auf die komplette Rente Steuern anfallen.

Besondere Stellung der Rürup-Rente

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Der Staat unterstützt seine Bürger mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente bei der privaten Altersvorsorge auf zwei Wegen. Bei der Riester-Rente fördert er Sparer hauptsächlich über die jährlichen Zulagen. Zusätzlich können Sie auch hier die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen.

Im Gegensatz zur Rürup-Rente werden diese jedoch in der Anlage AV angegeben und nur bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro im Jahr berücksichtigt. Bei der Basisrente ist der Höchstbetrag dagegen mehr als zehn Mal so hoch. Entsprechend groß ist Ihr Steuervorteil im Vergleich zur Riester-Rente.

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