Rürup-Rente kündigen: Geht das?

  • Ist die Rürup-Rente kündbar?
  • Was bedeutet - Die Rürup-Rente beitragsfrei stellen
  • Ist ein Anbieterwechsel eine Option?
people_v01_52

Damit Sie den Steuervorteil der Rürup-Rente nutzen können, muss die private Altersvorsorge einige Voraussetzungen erfüllen. So haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf eine Einmalauszahlung, sondern bekommen mit Rentenbeginn eine monatliche Rente bis zum Lebensende ausgezahlt. Zu den Bedingungen zählt auch, dass Sie die Rürup-Rente nicht kündigen können. Es gibt nur einen Ausnahmefall, in dem die Kündigung doch möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

Haben Sie Ihre Rürup-Rente schon vor einigen Monaten oder Jahren abgeschlossen, können Sie diese nicht mehr kündigen.

Alternativ haben Sie bei einigen Versicherern die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Darüber hinaus können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, wenn Sie nicht weiter mit der Rürup-Rente für Ihren Lebensabend vorsorgen möchten.

Können Sie die Rürup-Rente kündigen?

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente über Steuervorteile ist an bestimmte Bedingungen gekoppel.

Bedingungen:

  • Kein Kapitalwahlreicht in der Auszahlphase
  • Monatliche Rentenauszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Die Rentenansprüche sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar
  • Rürup-Rente darf nicht gekündigt werden
people_v01_50

Bezüglich der Kündigung gibt es allerdings eine Ausnahme. Dazu müssen Sie jedoch bereits kurz nach Vertragsabschluss handeln.

Laut Paragraf 152 des Versicherungsvertragsgesetzes ist eine Kündigung innerhalb von 30 Tagen möglich, nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen von der Versicherung erhalten haben. Dazu zählen der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Nach Ablauf der Frist sieht der Gesetzgeber keinen Rücktritt vom Vertrag vor – weder von Ihrer Seite noch vom Versicherer.

Rürup-Rente beitragsfrei stellen statt kündigen

people_v01_44

Können Sie weder wechseln noch kündigen, bleibt als Alternative, Ihre Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. Dabei können Sie eine Beitragspause für einige Monate oder langfristig vereinbaren. Wollen Sie später wieder Geld in Ihren Vertrag einzahlen, ist dies in der Regel nach Absprache mit Ihrem Anbieter möglich.

Tipp:

Besparen Sie Ihre Rürup-Rente nicht weiter, reduzieren sich die Rentenauszahlungen entsprechend. Prüfen Sie daher, wie Sie Ihren Ruhestand anderweitig finanziell absichern. Neben der Riester-Rente, die ebenfalls staatlich gefördert wird, gibt es viele Vorsorgestrategien, mit denen Sie sich im Alter keine Sorgen ums Geld machen müssen.

Anbieterwechsel statt Kündigung

Falls Sie unzufrieden mit Ihrem aktuellen Versicherer sind, können Sie gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Dazu schließen Sie eine neue Rürup-Rente bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ab und lassen Ihr Kapital übertragen. Für den Transfer können jedoch zusätzliche Kosten anfallen. Darüber hinaus ermöglichen nicht alle Anbieter ihren Kunden die Wechseloption.

Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr alter Vertrag einen besseren Garantiezins als der neue bietet. In diesem Fall sollten Sie gegebenenfalls beim bisherigen Versicherer bleiben.

Zu den Versicherern mit Wechseloption zählen laut Stiftung Warentest:

CosmosDirekt

Europa

Familienfürsorge

Hannoversche

HanseMerkur

Fazit: Rürup-Rente nicht kündbar, aber …

Einmal abgeschlossene Rürup-Verträge können nur kurz nach Abschluss widerrufen werden. Sobald eine 30-tägige Frist abgelaufen ist, ist eine Kündigung in der Regel nicht mehr möglich. Versicherten stehen dann zwei Möglichkeiten offen: Sie können einerseits ihre Rürup-Rente beitragsfrei stellen. Ob dabei jedoch Gebühren anfallen, hängt vom Anbieter ab. Andererseits können Rürup-Sparer ihren Anbieter wechseln. Allerdings bieten nur wenige Versicherer den Wechsel an.

Diesen Beitrag teilen!