Sollten Sie die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeits-versicherung kombinieren?
- Individuelle Tipps von Experten
- Fachwissen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sie können sich bei der Rürup-Rente für einen eigenständigen Vertrag oder eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entscheiden. Der Vorteil eines Kombivertrags besteht darin, dass Sie die Beiträge für die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit wesentlich besser steuerlich geltend machen können. Allerdings hat die Verbindung aus Alters- und Risikovorsorge auch einige Nachteile.
Das Wichtigste in Kürze
Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung separat ab, können Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen – jedoch nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Grenze von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro).
Kombinieren Sie Ihre Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, können Sie die Beiträge als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 25.787 Euro absetzen (Verheiratete 51.574 Euro).
Die höhere steuerliche Absetzbarkeit führt allerdings dazu, dass Sie die Rente, die Sie bei Berufsunfähigkeit erhalten würden, stärker versteuern müssen.
SBU oder BUZ – Die Unterschiede in der Steuererklärung

Viele Menschen wollen nicht nur ihren Ruhestand finanziell absichern. Ihnen ist zudem wichtig, ihren Lebensstandard auch dann nicht einschränken zu müssen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie entscheiden sich daher für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Versicherung kann als eigenständiger Vertrag (sogenannte selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung – SBU) oder als Kombivertrag (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ) abgeschlossen werden. Abhängig davon, für welche Form Sie sich entscheiden, variiert die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen:
Vorteile der
selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Vorteile
- Sie selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zählt als sonstige Vorsorgeaufwendung
- Wird zusammen mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt
- Maximal können Sie 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) geltend machen
Vorteile der
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Vorteile
- Zählt als Sonderausgabe für die Aufwendung zur Basisversorgung
- Wird zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung abgesetzt
- Maximal können Sie 23.712 Euro geltend machen, von denen das Finanzamt 86 Prozent berücksichtigt (Stand 2018)

Wollen Versicherte ihre Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung vermerken, stellen Sie häufig fest, dass der Maximalbetrag bereits durch ihre Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist. Somit besteht zwar die theoretische Möglichkeit, die SBU steuerlich geltend zu machen. Praktisch ist dies jedoch eher selten der Fall.
Bei der Rürup-Rente in Kombination mit einer BUZ ist der Höchstbetrag einerseits deutlich größer. Andererseits nimmt dieser jährlich zu.
Nachteile der Kombination aus Rürup-Rente und BUZ

Der Steuervorteil kann diese Nachteile in der Regel nicht aufwiegen, sodass Experten dazu raten, zwei eigenständige Verträge abzuschließen. So trennen Sie Ihre Risiko- von Ihrer Altersvorsorge und können die Konditionen der beiden Versicherungen individuell anpassen.
Generell gilt: Im Einzelfall kann sich eine Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch als sinnvoll erweisen. Prüfen Sie daher gemeinsam mit einem Fachmann unterschiedliche Angebote zur Rürup-Rente mit und ohne Zusatzversicherung.