Vorteile der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist mit dem Angesparten Vorsorgekapital nicht pfändbar. Dadurch kann das gesparte Kapital nicht im Falle der Arbeitslosigkeit beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt werden. Die Rürup-Rente ist somit Hartz-IV-fest.
Einen wichtigen Vorteil hat die Rürup-Rente gerade für die Selbständigen, dadurch dass die Rürup-Rente eine sehr hohe Flexibilität in der Einzahlungshöhe bietet. Die Beiträge können in festen monatlichen Beträgen oder als Einmalzahlung am Jahresende eingezahlt werden.
