Unterschiede der Rürup-Rente zur Riester-Rente

Die Rürup-Rente stellt keine zweite Riester-Rente dar. Zwar belohnt der Staat die private Altervorsorge, jedoch wird die Rürup-Rente nicht mit Zulagen vom Staat gefördert. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung durch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Dadurch vermindert sich das steuerliche Einkommen.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal besteht in der Möglichkeit der Riester-Rente, sich mit Eintritt ins Rentenalter einen Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Die Höhe ist auf 30 Prozent der fälligen Leistungen beschränkt. Eine einmalige Auszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich

 
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